Beitragsordnung des Karmann Mobil Clubs e.V.

 

1. Mitgliedsbeiträge

       

a. Ordentliche Mitglieder                                                        30,00 €

im Beitrittsjahr bis zum Jahresende pro Monat                  2,50 €

b. Partnermitglieder zahlen jährlich und im Eintrittsjahr   5,00 €

c. Ehrenmitglieder sind                                                              beitragsfrei

d. Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag nach

Vereinbarung mit dem Vorstand, mindestens aber den Jahresbeitrag für Ordentliche Mitglieder.

 

 

1.1 Für den Mitgliederbeitrag gelten die folgenden Zahlungsregelungen:

 

a. Neumitglieder entrichten ihren (ggf. anteiligen) Jahresbeitrag per Überweisung auf das Geschäftskonto des KMC binnen drei Wochen nach Bestätigung des Vorstandes über die Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft beim KMC.

 

b. Für den jeweiligen Beitrag der Folgejahre erteilt das Mitglied dem KMC eine Einzugsermächtigung.

 

c. Spätestes Zahlungsziel ist der 1. März des jeweiligen Beitragsjahres. Im Falle der Einzugsermächtigung erfolgt der Beitragseinzug innerhalb des ersten Quartals.

 

d. Begründete Ausnahmen genehmigt der Vorstand.

 

e.  Die Freischaltung im Internetauftritt und Mitgliedsforum des KMC für Neumitglieder erfolgt nach Eingang des ersten (anteiligen) Jahresbeitrages.

 

f. Bei vor 2015 bestehenden Mitgliedschaften gilt für eine bisherige, abweichende Zahlungsweise des Mitgliedes Bestandschutz, soweit gewünscht.

 

g. Mit Überschreitung des Zahlungsziels befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Hierdurch dem KMC entstehende Kosten wie auch vom Mitglied verschuldete Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes und werden in Rechnung gestellt.

 

2. Diese Beitragsordnung ist in der Satzung des KMC begründet, jedoch nicht Bestandteil der Satzung.

 

3. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 20. April 2024 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Beitragsordnung.

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