Beitragsordnung des Karmann Mobil Clubs e.V.

 

1. Mitgliedsbeiträge

1.1 Die Mitgliederversammlung legt folgende Jahresmitgliedsbeiträge fest:

a. Ordentliche Mitglieder                                               30,00 €

im Beitrittsjahr bis zum Jahresende pro Monat          2,50 €

b. Partnermitglieder                                                           5,00 €

Im Beitrittsjahr bis zum Jahresende pro Monat          0,42 €

c. Ehrenmitglieder                                                           beitragsfrei

d. Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag nach

Vereinbarung mit dem Vorstand, mindestens aber 30,00 €

 

 

1.2 Zur Verminderung des Arbeitsaufwandes im KMC erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Einzugsermächtigung. Begründete Ausnahmen genehmigt der Vorstand.

 

1.3 Bei bestehenden Mitgliedschaften besteht für eine bisherige, abweichende Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrages Bestandsschutz.

 

1.4 Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.02. eines jeden Jahres fällig und werden im ersten Quartal durch den Kassenwart eingezogen. Im Eintrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr im Monat des Beitritts fällig.

 

1.5 Selbstzahler haben die Mitgliedsbeiträge bis Ende Januar auf das Clubkonto einzuzahlen.

 

Wenn der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim KMC eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

 

1.6 Kosten durch Verzug der Mitgliedsbeitragszahlung und durch das Mitglied verschuldete Rückbuchungen der Beitragseinzüge gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen und sind durch diesen zu begleichen.

 

Die Beitragsordnung wurde am 18.04.2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit gleichem Tage in Kraft. Die Beitragsordnung ist in der Satzung begründet, aber nicht Bestandteil der Satzung. Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorausgegangenen Beschlüsse zu dieser Angelegenheit.

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